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   VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009   

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VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009 (https://dejure.org/2020,18154)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2020 - 7 CE 20.10009 (https://dejure.org/2020,18154)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 7 CE 20.10009 (https://dejure.org/2020,18154)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 7 CE 17.10112

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009
    Auch in Erwägung der Argumente, die die Antragstellerinnen vortragen lassen, bleibt der Senat bei seiner Rechtsprechung, dass eine Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum verfügt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris Rn. 27; B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 20).

    Solange die Universität den Curricularnormwert für den Studiengang Medizin (Vorklinik) in der Summe nicht überschreitet, ist ihre Aufteilung des Curricularnormwerts auf die an der Ausbildung der Studierenden beteiligten Lehreinheiten gerichtlich nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - Rn. 20; B.v. 1.2.2016 - 7 ZB 15.10191 - juris Rn. 10).

    Anteil Wahlfach mit einem Curricularanteil von 1, 93812, TU München mit einem Curricularanteil von 0, 04138, Klinischpraktische Medizin mit einem Curricularanteil von 0, 19477 und Klinischtheoretische Medizin mit einem Curricularanteil von 0, 05126. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum verfügt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris Rn. 27; B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009
    Wenn die Stellenzuordnung nach Anlage 6 zu § 45 Abs. 1 Satz 2 HZV a.F. die Möglichkeit vorsieht, den Unterricht in bestimmten Fächern von anderen Lehreinheiten als Dienstleistung erbringen zu lassen, dann gewährt sie selbst einen Spielraum für die Aufteilung (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.1981 - 7 N 1.79 - BVerwGE 64, 77 juris Rn. 82).

    Dies trägt dem System des Ausgleichs zwischen dem aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Gebot erschöpfender und gleichmäßiger Kapazitätsnutzung durch die Festlegung des Gesamtbetreuungsaufwands, das zu einer Beschränkung der Wissenschaftsfreiheit führt, und der Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit Rechnung (vgl. BVerwG, B.v. 18.9.1981 - 7 N 1.79 - BVerwGE 64, 77 juris Rn. 72).

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 655/17

    Anspruch innerkapazitärer; Anteilsquoten; Ausbildungskapazität; außerkapazitärer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009
    Gleichzeitig begrenzt er den Aufwand, den die Hochschule kapazitätswirksam betreiben darf (vgl. NdsOVG, U.v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 - juris Rn. 50).

    Sie kann diesen überobligatorischen Aufwand den Studienbewerbern lediglich nicht kapazitätsmindernd entgegenhalten, sondern muss ihre Berechnungen gleichwohl anhand des Curricularnormwerts vornehmen (vgl. NdsOVG, U.v. 25.6.2019 - 2 LC 655/17 - juris Rn. 50).

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 7 CE 18.10072

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin aufgrund fehlerfreier

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009
    Auch in Erwägung der Argumente, die die Antragstellerinnen vortragen lassen, bleibt der Senat bei seiner Rechtsprechung, dass eine Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum verfügt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris Rn. 27; B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 20).

    Anteil Wahlfach mit einem Curricularanteil von 1, 93812, TU München mit einem Curricularanteil von 0, 04138, Klinischpraktische Medizin mit einem Curricularanteil von 0, 19477 und Klinischtheoretische Medizin mit einem Curricularanteil von 0, 05126. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum verfügt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris Rn. 27; B.v. 28.9.2017 - 7 CE 17.10112 u.a. - juris Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 13 C 37/19
    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009
    Überschreitet der sich anhand einer realitätsnahen Berechnung aus der Addition der einzelnen Curricularanteile ergebende Curricularwert den nach Maßgabe der Hochschulzulassungsverordnung zwingend zugrunde zu legenden Curricularnormwert, obliegt es der Hochschule, unter Abwägung des Teilhabeanspruchs der Bewerber aus Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG sowie der Lehrfreiheit der Hochschule aus Art. 5 Abs. 3 GG die Beachtung des Curricularnormwerts zu gewährleisten (vgl. OVG NRW, B.v. 5.7.2019 - 13 C 37/19 - juris Rn. 7; NdsOVG, B.v. 11.4.2014 - 2 NB 20/14 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Die Hochschule überschreitet ihren Gestaltungsspielraum erst, wenn sie die Rückführung auf den Normwert missbräuchlich oder willkürlich handhabt, etwa um die Zulassungszahl möglichst kleinzuhalten (vgl. OVG NRW, B.v. 5.7.2019 - 13 C 37/19 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 14.11.2018 - 7 CE 18.10012

    Vorläufige Zulassung für ein höheres Fachsemester im Fach der Humanmedizin

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009
    Für die Kapazitätsberechnung ist nicht der von der Universität betriebene tatsächliche Ausbildungsaufwand, sondern ausschließlich der hierfür geltende Curricularnormwert maßgebend (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12).

    Die Einhaltung des Curricularnormwerts durch teilweise Nichtberücksichtigung von Eigenleistungen - hier des Wahlfachanteils - der Vorklinik im Rahmen der Berechnung der Curricularanteile liegt im Rahmen dieses Gestaltungsspielraums und ist - jedenfalls für sich gesehen - kapazitätsgünstig (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12; B.v. 27.8.2010 - 7 CE 10.10278 u.a. - juris Rn. 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 174/13

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium aus Überschreitung des Gesamt-CNW für den

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009
    Die Art und Weise, wie kapazitätsrechtlich die Rückführung auf den Curricularnormwert erfolgt, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und unterfällt dem Gestaltungsspielraum der jeweiligen Hochschule (vgl. VGH BW, U.v. 20.11.2013 - NC 9 S 174/13 - juris Rn. 64; OVG NRW, B.v. 3.9.2013 - 13 C 52/13 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 7 CE 10.10278

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; nachträgliche

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009
    Die Einhaltung des Curricularnormwerts durch teilweise Nichtberücksichtigung von Eigenleistungen - hier des Wahlfachanteils - der Vorklinik im Rahmen der Berechnung der Curricularanteile liegt im Rahmen dieses Gestaltungsspielraums und ist - jedenfalls für sich gesehen - kapazitätsgünstig (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.10012 - juris Rn. 12; B.v. 27.8.2010 - 7 CE 10.10278 u.a. - juris Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2013 - 13 C 52/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Kapazität

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009
    Die Art und Weise, wie kapazitätsrechtlich die Rückführung auf den Curricularnormwert erfolgt, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und unterfällt dem Gestaltungsspielraum der jeweiligen Hochschule (vgl. VGH BW, U.v. 20.11.2013 - NC 9 S 174/13 - juris Rn. 64; OVG NRW, B.v. 3.9.2013 - 13 C 52/13 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 29.06.2011 - 7 CE 11.10338

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; Curriculareigenanteil;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2020 - 7 CE 20.10009
    d) Die von den Antragstellerinnen zitierte Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 29. Juni 2011 - 7 CE 11.10338 - (juris) lässt sich als Beleg für deren Auffassung, bei einer Überschreitung des Curricularnormwerts sei eine anteilige Kürzung ("Stauchung") von Eigen- und Fremdanteil vorzunehmen, nicht anführen.
  • VGH Bayern, 21.05.2014 - 7 CE 14.10034

    Humanmedizin Erlangen-Nürnberg, erstes Fachsemester (WS 2013/2014); Lehrdeputat

  • VGH Bayern, 01.02.2016 - 7 ZB 15.10191

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • OVG Niedersachsen, 11.04.2014 - 2 NB 20/14

    Zugehörigkeit einer Weiterbildung (hier: Studiengang Lingual Orthodontics als

  • VGH Bayern, 29.01.2024 - 7 CE 23.10006

    Wintersemester 2022/2023, Humanmedizin (Vorklinik), proportionale Kürzung von

    b) Die von den Bevollmächtigten der Antragsteller zitierte Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 29. Juni 2011 - 7 CE 11.10338 - (juris) lässt sich - worauf der Senat bereits in mehreren Entscheidungen hingewiesen hat (BayVGH, B.v. 20.1.2022 - 7 CE 21.10056 u.a. - BeckRS 2022, 939 Rn. 16; B.v. 7.5.2020 - 7 CE 20.10009 u.a. - BeckRS 2020, 14842 Rn. 15) - nicht als Beleg für deren Auffassung anführen, bei einer (rechnerischen bzw. faktischen) Überschreitung des Curricularnormwerts sei durch das Gericht eine anteilige Kürzung ("Stauchung") von Eigen- und Fremdanteil vorzunehmen.

    Auch das hat der Senat bereits entschieden (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2020 - 7 CE 20.10014 u.a. - BeckRS 2020, 14846 Rn. 16; B.v. 7.5.2020 - 7 CE 20.10009 u.a. - BeckRS 2020, 14842 Rn. 16).

  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 7 CE 21.10027

    Kein Zulassungsanspruch auf Studienplatz aufgrund Überbuchung

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts von 2, 42, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten grundsätzlich über einen Gestaltungsspielraum verfügt (BayVGH, B.v. 11.2.2021 - 7 CE 20.10047 - BeckRS 2021, 2841; B.v. 7.5.2020 - 7 CE 20.10009 u.a. - BeckRS 2020, 14842 Rn. 10; B.v. 7.5.2020 - 7 CE 20.10014 u.a. - BeckRS 2020, 14846 Rn. 12 ff.).

    Eine derartige Handhabung hätte die mit dem Curricularnormwert als bestimmende Größe für die Ermittlung der Lehrnachfrage (§ 48 Abs. 1 Satz 1 HZV) nicht zu vereinbarende Konsequenz, dass durch die größere Anzahl von Studienplätzen die Lehrnachfrage erheblich steigen und das durch Anwendung des ursprünglich berechneten Curriculareigenanteils erreichte Gleichgewicht von Lehrangebot und Studienplätzen gestört würde (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2020 -7 CE 20.10009 u.a. - BeckRS 2020, 14842 Rn. 14).

  • VGH Bayern, 01.12.2020 - 7 CE 19.10126

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Kapazitätsberechnung

    Er hält an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts von 2, 42, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum verfügt (BayVGH, B.v. 7.5.2020 - 7 CE 20.10009 u.a. - BeckRS 2020, 14842 Rn. 10; B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 12.08.2021 - 7 CE 21.10043

    Zulassung zur Humanmedizin zum Wintersemester 2020/2021 an der FAU

    Im Übrigen hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts von 2, 42, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum verfügt (BayVGH, B.v. 7.5.2020 - 7 CE 20.10009 u.a. - BeckRS 2020, 14842 Rn. 10; B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 02.12.2021 - 7 CE 21.10042

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

    Nach der Senatsrechtsprechung verfügt die Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, über einen Gestaltungsspielraum (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.5.2020 - 7 CE 20.10009 u.a. - BeckRS 2020, 14842 Rn. 10; B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 12.08.2021 - 7 CE 21.10044

    Zulassung zur Humanmedizin zum Wintersemester 2020/2021 an der FAU

    Im Übrigen hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts von 2, 42, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum verfügt (BayVGH, B.v. 7.5.2020 - 7 CE 20.10009 u.a. - BeckRS 2020, 14842 Rn. 10; B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 11.02.2021 - 7 CE 20.10047

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aufgrund des Gebots der

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen Curricularnormwerts von 2, 42, mit dem die Einheitlichkeit der Kapazitätsermittlung gewährleistet wird, und der Aufteilung auf die beteiligten Lehreinheiten über einen Gestaltungsspielraum verfügt (BayVGH, B.v. 7.5.2020 - 7 CE 20.10009 u.a. - BeckRS 2020, 14842 Rn. 10; B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 20.01.2022 - 7 CE 21.10056

    Gestaltungsspielraum bei der Kapazitätsberechnung für das Studium der

    Die von den Antragstellern zitierte Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 29. Juni 2011 - 7 CE 11.10338 - (juris) lässt sich - worauf der Senat bereits in der Entscheidung vom 7. Mai 2020 - 7 CE 20.10009 u.a. - (BeckRS 2020, 14842 Rn. 15) hingewiesen hat - nicht als Beleg für deren Auffassung, bei einer Überschreitung des Curricularnormwerts sei eine anteilige Kürzung ("Stauchung") von Eigen- und Fremdanteil vorzunehmen, anführen.
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